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    Mittlerweile hat die Vermieterin auf Zustimmung zur Mieterhöhung geklagt.

    Das Gericht konnte dem „hochwertigen Parkett“ auf Anhieb auch keine Hochwertigkeit anerkennen, so dass die Vermieterin erneut aufgefordert wurde, diese nachzuweisen. Als das nicht geschah, wurde ein Gutachter beauftragt. Auch dieser konnte die Behauptung der Vermieterin nicht bestätigen. Laut Gutachten handelt es sich bei dem fraglichen Parkett um KEIN hochwertiges Parkett.
    Die Klage wurde demzufolge abgewiesen und die Klägerin hat die Kosten (Gericht und Gutachter, etc.) zu tragen.

    Ersparnis für den Mieter: Rund 1.300 Euro.

    Ob die neue Mieterhöhung, die sich auf den Berliner Mietspiegel 2015 beruft und deutlich geringer ausfällt als die vorangegangene, niedriger ausgefallen wäre, wenn alle anderen von der obigen Mieterhöhung betroffenen ihre Zustimmung ebenfalls nicht erteilt hätten, wäre noch zu klären.

    Ganz unwahrscheinlich ist es aber nicht, dass auf Grund der geringen Anzahl der Vergleichswerte auch die betroffenen Wohnungen in die Neuberechnung der Vergleichsmiete herangezogen wurden. Wenn dem so ist, würden unrechtmäßig erhöhte Mieten dazu führen, dass nun rechtmäßige Mieten erhöht werden können. Dann würde ich mich auch gerne bei all denen bedanken, die an der neuen Mieterhöhung mitgewirkt haben.