BIMA erhöht Mieten in Zehlendorf

Die letzte Woche des April fing für viele Mieter in der sogenannten Sundgauer Siedlung in Berlin Zehlendorf nicht besonders gut an. Die Bundesanstalt für Immobilien Aufgaben (BIMA), der Vermieter der Wohnungen, hat den Mietspiegel 2013 für sich entdeckt und einer Großzahl von Mietern eine Mieterhöhung per Boten in die Briefkästen gesteckt.

Nach bisherigem Wissensstand wird ein großer Teil der Mieterhöhungen mit dem Sondermerkmal, „Hochwertiges Parkett, Natur-/Kunststein, Fliesen oder gleichwertiger Boden/-belag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume“. Das bringt mal eben 0,69 Euro pro Quadratmeter und Wohnung Zuschlag auf den Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Bei einer Wohnungsgrößen von 90-125 Quadratmetern wären also monatliche Mieterhöhungen von rund 62,- Euro bis 86,- Euro denkbar. Im ungünstigsten Fall sind das rund 1000 Euro im Jahr, die mehr für Miete aufgewandt werden müssen und das ohne irgend einen Zusatznutzen – für einen Bodenbelag, der bereits von Anfang an in der Wohnung vorhanden war.

Mieterhöhung unwirksam

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Das stößt bei vielen Mietern auf Unverständnis und vor allem Unmut, führt bei einigen sogar zu einer gewissen Resignation und kafkaesken Gefühlen . Für manchen ist es der Jahresurlaub, der nun nicht mehr finanzierbar ist, weil das Geld dafür nun in die Miete fließt, für andere ist es vielleicht einfach nur ärgerlich.

Es gibt allerdings auch Mieter, die sich das Mieterhöhungsverlangen der Bundesanstalt ein wenig genauer angeschaut haben. Nach deren Meinung sind durchaus Zweifel an der formalen sowie inhaltlichen Richtigkeit der Mieterhöhung angebracht. Im besten Fall sei gar keine Erhöhung zu zahlen, ist aus Mieterkreisen zu erfahren. Wer allerdings jetzt voreilig seine Zustimmung erteilt, wird zukünftig die möglicherweise ungerechtfertigt hohe Miete zahlen müssen. Also Vorsicht, Ruhe bewahren, die Mieterhöhung einer genaue Überprüfung unterziehen und ggf. anwaltlichen Rat einholen oder einen MIeterverein kontaktieren.

Auch der Austausch mit anderen Mietern kann schon hilfreich sein, deshalb wurde auf MieterForum24.de eine Gruppe eingerichtet, für die interessierte Mieter der Betroffenen Immobilien einen Zugang beantragen können.

Dass sich die BImA mit Ihrem Mieterhöhungsverlangen voll im Trend befindet, lässt sich unter anderem auf dem Mietenblog von Bündnis90/Die Grünen nachlesen. Dort wurde eine Grafik der Mietpreisentwicklung von 2009 bis 2014 veröffentlicht. Demnach sind die Mieten in Berlin um rund 56 Prozent angestiegen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 20,4 Prozent.

Ein Kommentar

  • nhd

    Mittlerweile hat die Vermieterin auf Zustimmung zur Mieterhöhung geklagt.

    Das Gericht konnte dem „hochwertigen Parkett“ auf Anhieb auch keine Hochwertigkeit anerkennen, so dass die Vermieterin erneut aufgefordert wurde, diese nachzuweisen. Als das nicht geschah, wurde ein Gutachter beauftragt. Auch dieser konnte die Behauptung der Vermieterin nicht bestätigen. Laut Gutachten handelt es sich bei dem fraglichen Parkett um KEIN hochwertiges Parkett.
    Die Klage wurde demzufolge abgewiesen und die Klägerin hat die Kosten (Gericht und Gutachter, etc.) zu tragen.

    Ersparnis für den Mieter: Rund 1.300 Euro.

    Ob die neue Mieterhöhung, die sich auf den Berliner Mietspiegel 2015 beruft und deutlich geringer ausfällt als die vorangegangene, niedriger ausgefallen wäre, wenn alle anderen von der obigen Mieterhöhung betroffenen ihre Zustimmung ebenfalls nicht erteilt hätten, wäre noch zu klären.

    Ganz unwahrscheinlich ist es aber nicht, dass auf Grund der geringen Anzahl der Vergleichswerte auch die betroffenen Wohnungen in die Neuberechnung der Vergleichsmiete herangezogen wurden. Wenn dem so ist, würden unrechtmäßig erhöhte Mieten dazu führen, dass nun rechtmäßige Mieten erhöht werden können. Dann würde ich mich auch gerne bei all denen bedanken, die an der neuen Mieterhöhung mitgewirkt haben.

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