BIMA: Betreten verboten

Betreten verboten

Nachdem ich heute meine Tochter in der nahe gelegenen Schule abgeliefert hatte und wieder nach Hause wollte, entdeckte ich ein neues Verbotsschild. Wie lange es dort, an dem erst vor kurzer Zeit errichteten Gitterzaun, der die Bewohner der Sundgauer Siedlung vor unbefugtem Zutritt schützen soll, hängt, kann ich nicht genau sagen, aufgefallen ist es mir erst heute.

Als ich also von der Sundgauer Straße kam und zu unserem Hauseingang gehen wollte, dachte ich einen Moment lang darüber nach, ob ich unsere Vermieterin anrufen und um Rat bitten soll. Frau S. hätte sich sicher über einen derartigen Anruf von mir gefreut. „Privatgrundstück – Betreten Verboten!“ steht auf dem gelben Schild. Betreten verboten? Wie komme ich jetzt wieder nach Hause, dachte ich. Ob mir Frau S. wenn ich sie dann angerufen hätte, dabei hätte helfen können?

Den Anruf habe ich dann doch nicht getätigt und mich dazu entschlossen, das Verbotsschild einfach zu missachten. Immerhin zahlen wir ja Miete für die Wohnung, die sich auf diesem „Privatgrundstück“ befindet und einige, wie ich gehört habe, nicht mal wenig. Sicher meinte man auch nicht, dass das Betreten des Grundstücks generell verboten ist. Bestimmt richtet sich das Verbot lediglich an unbefugte Personen, auch wenn das nicht ausdrücklich dort steht.

Ein wenig nachdenklich hat mich diese Begegnung mit diesem Schild dann doch gemacht.

Erst, entdeckte ich ein Schild, das das Fußballspielen auf dem Rasen ausdrücklich verbietet. Dann, etwas später, fällt mir ein Schild auf, das das Grillen und andere Freizeitaktivitäten auf dem Grundstück verbietet. Und jetzt darf man das Grundstück gleich gar nicht mehr betreten. Irgendwie fühle ich mich mehr und mehr eingeschränkt.

Darüber, dass mitten auf dem Rasen ein Zaun steht, der eine größere Vertiefung umschließt, wundert sich hier wohl kaum noch jemand, auch wenn es etwas merkwürdig ist und an Erzählungen über die Bürger von Schilda erinnert und das auch gerade dann, wenn man weiß, dass eine ähnliche Vertiefung auf dem gleichen Grundstück, vielleicht 50 Meter entfernt unumzäunt geblieben ist.

Dafür ist aber nun das ganze Gelände umzäunt und das Betreten verboten.

Ich frage mich, wie das weiter geht. Wer bezahlt eigentlich den Zaun, die vielen Schilder und deren Montage? Werden wir irgendwann vor lauter Schildern überhaupt noch auf dem Gelände laufen können – falls wir es denn überhaupt betreten dürfen?

Schade, dass ich nur ganz schlecht zeichnen kann, sonst hätte ich den Beitrag mit ein paar duckmäuserischen Mietern illustriert, die sich nur noch in ihrer vollkommen überteuerten Wohnung aufhalten und regelmäßig lüften dürfen, damit der Schimmel an den Wänden sich nicht allzu sehr ausbreitet, während der gierige Vermieter feist grinsend, mit Dollarzeichen in den Augen die monatlichen Mieteinnahmen zählt.

 

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