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Gruppenverzeichnis

  • Logo für Gruppe Mieterinitiativen, -vereine und -gruppen
    Aktiv vor 6 Jahren, 6 Monaten

    Um sich gegen große Mietgesellschaften, die bundesweit (oder weiter) agieren, behaupten zu können, ist es wichtig, sich ebenfalls in größerem Umfang zu vernetzen. Hier können sich Mietervereinigungen vors […]

    Öffentliche Gruppe / 1 Mitglied
  • Logo für Gruppe Sundgauer Siedlung Berlin-Zehlendorf
    Aktiv vor 6 Jahren, 6 Monaten

    Sie sind Mieter einer Wohnung der BImA rund um die Sundgauer Straße in Berlin Zehlendorf, dann können Sie hier von einem bereits eingetragenen Mitglied eingeladen werden, der Gruppe beizutreten.

    Folgende A […]

    Private Gruppe / 2 Mitglieder
  • Logo für Gruppe BImA – Mieter
    Aktiv vor 9 Jahren, 10 Monaten

    Sie sind Mieter einer Immobilie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), dann sind Sie in dieser Gruppe richtig aufgehoben. Teilen Sie die Erfahrungen, die Sie mit Ihrem Vermieter gemacht haben.

    Öffentliche Gruppe / 1 Mitglied

  • Pingback: Mieter gegen Höchstpreis-Strategie der BImA

  • nhd

    Mittlerweile hat die Vermieterin auf Zustimmung zur Mieterhöhung geklagt.

    Das Gericht konnte dem „hochwertigen Parkett“ auf Anhieb auch keine Hochwertigkeit anerkennen, so dass die Vermieterin erneut aufgefordert wurde, diese nachzuweisen. Als das nicht geschah, wurde ein Gutachter beauftragt. Auch dieser konnte die Behauptung der Vermieterin nicht bestätigen. Laut Gutachten handelt es sich bei dem fraglichen Parkett um KEIN hochwertiges Parkett.
    Die Klage wurde demzufolge abgewiesen und die Klägerin hat die Kosten (Gericht und Gutachter, etc.) zu tragen.

    Ersparnis für den Mieter: Rund 1.300 Euro.

    Ob die neue Mieterhöhung, die sich auf den Berliner Mietspiegel 2015 beruft und deutlich geringer ausfällt als die vorangegangene, niedriger ausgefallen wäre, wenn alle anderen von der obigen Mieterhöhung betroffenen ihre Zustimmung ebenfalls nicht erteilt hätten, wäre noch zu klären.

    Ganz unwahrscheinlich ist es aber nicht, dass auf Grund der geringen Anzahl der Vergleichswerte auch die betroffenen Wohnungen in die Neuberechnung der Vergleichsmiete herangezogen wurden. Wenn dem so ist, würden unrechtmäßig erhöhte Mieten dazu führen, dass nun rechtmäßige Mieten erhöht werden können. Dann würde ich mich auch gerne bei all denen bedanken, die an der neuen Mieterhöhung mitgewirkt haben.