Abmahnung wegen Falschparkens

Letztens hat mir ein Nachbar eher beiläufig mitgeteilt, dass er von unserer gemeinsamen Vermieterin, der BImA, ein Schreiben erhalten hatte, indem er aufgefordert wurde, mit seinem PKW nicht mehr teilweise auf dem Bürgersteig vor dem Haus zu parken, weil dieser auf Grund des hohen Gewichtes des Autos beschädigt werden könne.
Tatsächlich ist es so, dass man immer wieder beobachten kann, wie Anwohner auf die bemängelte Weise parken, um ihren wöchentlichen Großeinkauf ein paar Schritte weniger weit zur Haustür tragen zu müssen. Manche Besucher, aber auch Bewohner, parken tatsächlich teilweise auf dem Bürgersteig. Das mag auch Bequemlichkeit oder auch Unwissenheit geschehen, obwohl die meisten einen bezahlten Parkplatz vor dem Haus haben.
Wenn es tatsächlich so ist, dass der Bürgersteig vor dem Haus das Gewicht eines normalen PKW nicht aushält, dann ist es tatsächlich richtig und wichtig, den Mieter freundlich darauf hinzuweisen, um Schäden zu vermeiden.
Warum aber parken tagelang die Fahrzeuge der Handwerker, die hier gerade einige Wohnungen sanieren, auf eben diese, oben geschilderte Weise vor den Häusern? Müsste nicht auch hier der Vermieter tätig werden? Immerhin kann man davon ausgehen, dass diese Fahrzeuge, wenn sie mit teilweise schweren Maschinen und Material beladen sind, oft deutlich mehr wiegen als der normale PKW?

Immerhin, ein Fahrzeug parkt richtig – eben nicht auf dem Bürgersteig
Natürlich kann man nicht immer zu jeder Zeit an Ort und Stelle sein, um diese Parksünder zu verwarnen. Wenn diese Fahrzeuge aber den kompletten Arbeitstag und das an mehreren Tagen in der Woche falsch parken, kann man sie wohl kaum übersehen und müsste, um Schäden am Gehweg vorzubeugen, darauf hinweisen, dass die Fahrzeuge auf geeigneten Plätzen abgestellt werden. Eine eventuell notwendige Beseitgung von Schäden ginge sicher über die Nebenkostenabrechnung zu Lasten der Mieterschaft – und das obwohl doch möglicherweise vom Vermieter beauftrage Firmen den Schaden zumindest mitverschuldet hätten.
Neben den bereits erwähnten Fahrzeugen der Handwerker, die recht häufig in der Sundgauer Siedlung zu beobachten sind, parken natürlich auch die Schweren Lieferwagen diverser Lieferanten und Paketdiensten teilweise auf dem Bürgersteig – und die wiegen mit Sicherheit mehr als der normale PKW. Wen also tatsächlich ein Schaden am Bürgersteig entsteht, sollte man schon mal darüber nachdenken, ob nicht diese sehr viel schwereren Fahrzeuge daran schuld sein könnten und was man dagegen tunt kann.
Mehr oder weniger freundlich abgefasste Briefe an einzelne Mieter werden das Problem wahrscheinlich eher nicht beseitigen.